Möglichkeiten zur Finanzierung eines Treppenlifts

31.März 2011

Eine große Hilfe im Alltag vieler gesundheitlich eingeschränkter und gehbehinderter Menschen ist der Treppenlift. Wer aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, ohne fremde Unterstützung in seinem Wohnhaus von einer Etage in die nächste zu gelangen, kann durch den Einbau eines praktischen Sitzliftes seine Mobilität wieder erlangen und sich wieder frei bewegen. Die Anschaffung eines komfortablen Etagenlifts ist jedoch nicht gerade günstig. Zum Glück gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, die auch finanziell schlechter gestellten Menschen den Einbau eines Treppenliftes ermöglichen.

Staatlicher Zuschuss dank Pflegestufe

Unter bestimmten Voraussetzungen hat jeder Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss zum Treppenlift. Von den Krankenkassen darf man sich jedoch nur bedingt Unterstützung erhoffen, da Treppenlifte im Prinzip als eine rein private Anschaffung gelten. Sie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht als Hilfsmittel anerkannt, dürfen von Ärzten nicht verordnet oder verschrieben werden und werden aus diesem Grund nicht bezuschusst. Versicherte in der PKV dürfen sich hingegen etwas mehr Hoffnungen auf finanzielle Unterstützung machen. Private Krankenkassen gewähren allerdings nur dann einen Zuschuss zum Treppenlift, wenn dies im Voraus vertraglich vereinbart wurde.

Die Anschaffung sowie der Einbau eines Treppenlifts werden staatlich unterstützt, wenn der Antragssteller in einer der drei Pflegestufen der Pflegeversicherung eingestuft ist. Bei der größtmöglichen Pflegebedürftigkeit in der Pflegestufe drei beträgt die maximale Förderung rund 2550 Euro. Beantragt werden kann der Zuschuss jedoch nicht nur bei der Pflegeversicherung. Resultiert die Gehbehinderung beispielsweise aus einem Arbeitsunfall, dann kann auch bei der Berufsgenossenschaft ein Antrag auf finanzielle Unterstützung gestellt werden. Soldaten der Bundeswehr haben die Möglichkeit, ihren Antrag ebenfalls beim Wehrbereichsgebührnisamt einzureichen. Erfolgt die Anschaffung eines Treppenliftes in Folge eines Unfalls, dann kommt in manchen Fällen die Haftpflicht für einen Teil der Anschaffungskosten auf. Auch beim zuständigen Sozialamt, bei der Bundesagentur für Arbeit sowie bei der Landesversicherungsanstalt kann ein Antrag auf die Bezuschussung gestellt werden.

Beratung beim Anbieter

Mehr über die Möglichkeiten zur Finanzierung des Treppenliftes können Verbraucher zudem bei ihrem Treppenliftanbieter erfahren. Die meisten Treppenliftfirmen bieten ihren Kunden bereits vor dem Kauf ein unverbindliches Beratungsgespräch an, welches man als Kunde unbedingt wahrnehmen sollte. Auf diese Weise erfährt man nicht nur mehr über das Sortiment des Anbieters und die individuellen Einbaumöglichkeiten im eigenen Treppenhaus, sondern erhält zudem oft auch nützliche Informationen zur Finanzierung. Die Kundenberater von Treppenliftunternehmen geben ihr Expertenwissen hinsichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten gerne weiter und helfen in manchen Fällen sogar beim Ausfüllen der Anträge weiter. Die unverbindliche Nachfrage während des Beratungsgespräches lohnt sich in jedem Fall.

Artikel gespeichert unter: Konsumfinanzierung

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